…… bitte einloggen, um den Rest dieses Beitrages zu lesenDer BGH hat am Donnerstag in einer mündlichen Verhandlung angedeutet, dass im "Einbetten" von Youtube-Videos in Websites gegen den Willen des Urhebers eine Rechtsverletzung liegen könnte. Entschieden haben die obersten Richter den Fall noch nicht. Der BGH erwägt, den Sachverhalt dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg vorzulegen, weil europäisches Recht eine Rolle spielen könnte.
Im vorliegende
BGH zweifelt Legalität eingebetteter Videos an
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