Der Artikel bei heise ist schon von Februar, doch ist er mir entgangen und ich habe ihn erst jetzt gesehen.
Das Landgericht Berlin hat in seinem Urteil mit dem Aktenzeichen 16 O 341/15 die Forderung von Facebook nach der Verwendung von Realnamen für unwirksam erklärt. Profile mit Realnamen anlegen zu müssen, die dann auch noch für Werbezwecke automatisch freigegeben seien, verstößt gegen den deut…… bitte einloggen, um den Rest dieses Beitrages zu lesen
Facebook darf keine Realnamen verlangen
Forumsregeln
Beiträge bitte mit Quellenangaben versehen. Jeder Poster ist für Texte, Links, Bilder und Ähnliches, insbesondere bezüglich Copyrightverletzungen, selbst verantwortlich. Kopierte Beiträge ohne die erforderliche Erlaubnis des Urhebers sind nicht gestattet.
Beiträge bitte mit Quellenangaben versehen. Jeder Poster ist für Texte, Links, Bilder und Ähnliches, insbesondere bezüglich Copyrightverletzungen, selbst verantwortlich. Kopierte Beiträge ohne die erforderliche Erlaubnis des Urhebers sind nicht gestattet.
-
- Administrator
- Beiträge: 4209
- Registriert: So 1. Feb 2009, 14:12
- Orden: 20
Dieses Thema hat 2 Antworten
Du musst registriertes Mitglied und eingeloggt sein, um die Antworten in diesem Thema anzusehen.
Registrieren Anmelden
-
- Vergleichbare Themen
- Antworten
- Zugriffe
- Letzter Beitrag