Der Europäische Gerichtshof hat heute sein Urteil bezüglich der Verlinkung auf Inhalte fremder Rechteinhaber gefällt.
Nach Meinung des EuGH ist es nicht erlaubt, Verlinkungen auf Inhalte von fremden Webseiten zu setzen, wenn der Rechteinhaber des Inhalts dem nicht zugestimmt hat. Entgegen früherer Ansichten ist es dabei unerheblich, ob der Inhalt bereits öffentlich dargestellt wurde oder nicht. E…… bitte einloggen, um den Rest dieses Beitrages zu lesen
Urteil des EuGH schränkt verlinken auf Webseiten ein!
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