…… bitte einloggen, um den Rest dieses Beitrages zu lesenBeschluss: Facebook darf auf Klarnamen seiner Nutzer bestehen
Das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht hat im Sinne von Facebook entschieden, dass das Soziale Netzwerk auf Klarnamen seiner User bestehen darf.
Der Datenschützer und Facebook-Kritiker Thilo Weichert ist damit vorerst gegen den Internetriesen gescheitert.
Weichert bezog sich in seiner Klage auf das deutsche Telemediengesetze
Facebook darf auf Klarnamen seiner Nutzer bestehen
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Facebook darf auf Klarnamen seiner Nutzer bestehen
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